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BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Es genügt vielmehr jede andere Mitwirkung, die auch in einer Vorbereitungshandlung, insbesondere dem gemeinschaftlichen Entschluß zur Tatausführung, bestehen kann, der während des gesamten Geschehens fortwirkt (BGH NJW 1991, 1068 m.w.Nachw.; NJW 1992, 919 ;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 25 Rn. 2, § 25 Rn. 7). - BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung ist vom Bundesgerichtshof grundsätzlich aufgegeben worden (BGH NJW 1994, 1663 ). - BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Der Senat verkennt nicht, daß die Tätigkeit von Zeitungsausträgern und Personen mit vergleichbarer Beschäftigung in der Rechtsprechung mehrfach als unselbständige Arbeit beurteilt worden ist, vom Bundesfinanzhof allerdings teilweise unter Hinweis auf die bindende tatrichterliche Beurteilung durch das Finanzgericht (BFH BStBl. 1962 III S. 37; BStBl. 1969 II 103; BStBl. 1977 II S. 50; BStBl. 1993 II S. 155; DStR l994, 1800/1801; Urteil vom 24.1.1975 VI R 89/72, erwähnt in BStBl. 1993 II S. 157; FG München Urteil vom 25.4.1986 - VIII 97/83 L; vgl. auch Bundesarbeitsgericht DB 1992, 1429 [für Zusteller einer Tageszeitung; ausdrücklich offengelassen für Austräger eines nur einmal wöchentlich erscheinenden Anzeigenblattes], Bundessozialgericht DB 1980, Beilage Nr. 3/8 zu Heft 8 S. 4 Nr. 4).
- BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88
Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Der Senat verkennt nicht, daß die Tätigkeit von Zeitungsausträgern und Personen mit vergleichbarer Beschäftigung in der Rechtsprechung mehrfach als unselbständige Arbeit beurteilt worden ist, vom Bundesfinanzhof allerdings teilweise unter Hinweis auf die bindende tatrichterliche Beurteilung durch das Finanzgericht (BFH BStBl. 1962 III S. 37; BStBl. 1969 II 103; BStBl. 1977 II S. 50; BStBl. 1993 II S. 155; DStR l994, 1800/1801; Urteil vom 24.1.1975 VI R 89/72, erwähnt in BStBl. 1993 II S. 157; FG München Urteil vom 25.4.1986 - VIII 97/83 L; vgl. auch Bundesarbeitsgericht DB 1992, 1429 [für Zusteller einer Tageszeitung; ausdrücklich offengelassen für Austräger eines nur einmal wöchentlich erscheinenden Anzeigenblattes], Bundessozialgericht DB 1980, Beilage Nr. 3/8 zu Heft 8 S. 4 Nr. 4). - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93
Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des …
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Sie ist auch auf den Tatbestand der Steuerhinterziehung anzuwenden (BGH NJW 1994, 2368 ). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62
Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beurteilt sich auch bei Mittäterschaft das Zusammentreffen mehrerer Handlungen nach der Art des vom Mittäter geleisteten Tatbeitrags (bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; ebenso BayObLGSt 1949 - 1951, 174/184;… Dreher/Tröndle vor § 52 Rn. 8;… Lackner StGB 20. Aufl. vor § 52 Rn. 22;… anderer Meinung mit beachtlichen Gründen Schönke/Schröder/Stree StG 24. Aufl. § 52 Rn. 21). - BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94
Rechtsberatung; Beratung durch Angestellte eines Vereins
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Der Senat folgt dieser Rechtsprechung (BayObLGSt 1994, 108 zum Rechtsberatungsgesetz ). - BayObLG, 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91
Steuerhinterziehung; Unterlassen; Mittäter; Aufklärung; Pflicht
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Auf die Frage, ob der neben der bestellten Geschäftsführerin B. maßgeblich tätige Angeklagte faktischer Mitgeschäftsführer war (hierzu vgl. BayObLGSt 1991, 6/12 ff.), kommt es im vorliegenden Fall nicht an. - BFH, 12.01.1956 - V 86/55 U
Selbstständigkeit von Zeitungsausträgern - Voraussetzungen der Selbstständigkeit
Auszug aus BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
In BStBl. 1956 III S. 119 hat der Bundesfinanzhof Zeitungsausträger als selbständig beurteilt, allerdings im Hinblick auf das von ihnen beim Inkasso zu tragende Risiko, ihre Werbetätigkeit und die Möglichkeit des Tätigwerdens für andere Verlage.
- BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96
Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers
Sie können auch aufgrund freien Dienst- oder Werkvertrages, also selbständig tätig sein (…BAG Beschluß vom 29. März 1974, a.a.O.;… BFH Urteil vom 14. Juni 1985, a.a.O.; BayObLG Urteil vom 21. Dezember 1994 - 4 StRR 116/94 - BayObLGSt 1994, 264; vergleiche auch BGH Urteil vom 10. April 1990 - IX ZR 177/89 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Zeitungsausträger = NJW-RR 1990, 1075).